Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs-, Zahlungs- und Garantiebedingungen der Firma AGRO-VERTRIEBSGESELLSCHAFT F. Hüner GmbH + Co.
1.Allgemeine Bestimmungen
Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen, die auch für Zukünftige Geschäftsverbindungen gelten. Selbst, wenn es im Einzelfall eines besonderen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt.
1.2 Unsere Bedingungen haben Vorrang vor etwa inhaltlich abweichenden Bedingungen des Bestellers.
1.3 Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Angebot, Produktbeschreibung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Abnahme der Bestellung.
2.2 Angaben über Abmessungen, Materialien, Farben, Konstruktionen und sonstige Mustermerkmale sind ungefähre. Falls im Zuge der technischen Weiterentwicklung Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, dürfen wir die technisch veränderte Version liefern.
2.3 Die Verwendung von Normen in Beschreibungen oder sonstige Unterlagen dient lediglich der Warenbeschreibung und nicht der Zusicherung von Eigenschaften.
2.4 Zwischenverkauf vorbehalten.
3. Auftrag
Rechtsverbindlich für den Käufer und maßgeblich für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich der Auftrag oder die Auftragsbestätigung. Der Verkäufer behält sich Ablehnung des Auftrages innerhalb 14 Tagen vor und hat das Recht, vom Vertrage zurückzutreten, wenn er nach Vertragsabschluss über den Käufer Auskünfte erhält, die seine Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit in Frage stellen.
3.1 Dieser Auftrag gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung, eine gesonderte Bestätigung braucht nicht zu erfolgen.
4. Preise und Zahlungen
4.1 Die vereinbarten Preise gelten unter Zugrundelegung einerr vereinbarten Lieferfrist von vier Wochen seit Vertragsabschluss (Bestellung). Bei Längeren Lieferfristen gelten die am Tage der Lieferung von uns allgemein geforderten Preise als vereinbart.
4.2 Leistungen für Montage oder Reparaturen werden nach Zeitaufwand nach unseren geltenden Verrechnungssätzen abgerechnet. Fahrtkosten sowie sonstige anfallende Aufwendungen sind zusätzlich zu erstatten.
4.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer in Euro.
Rechnungsbeträge sind zu den in den Rechnungen ausgewiesenen Daten fällig: ansonsten sofort.
4.4 Die Zahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tag, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlegung von Wechseln oder Schecks haften wir nicht.
4.5 Zahlungsverzug tritt ein bei Fälligkeit unserer Forderungen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, für Mahnungen eine Mahnkostenpauschale in Höhe von
€ 15,00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
4.6 Wir erheben Verzugszinsen in Höhe von 2 % über banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 10 %.
4.7 Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag wegen einer erfolgten Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen und nicht gestattet.
4.8 Sofern der Besteller einen Rechnungsbetrag bei der Fälligkeit nicht bezahlt oder mit der Abnahme der Ware in Verzug kommt oder von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder uns nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder 30 % des Rechnungsbetrages als Schadensersatz wegen
Nichterfüllung sowie sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.
4.9 Bei Vereinbarungen von Ratenzahlungen gibt der Käufer sofort bei Lieferung über den ganzen Kaufpreis sein Akzept, das von einem Fälligkeits- und Abzahlungstermin zum anderen einschließlich Zinsen und Wechselsteuer umgelegt wird. Der gesamte Kaufpreis wird fällig, wenn der Käufer zwei aufeinanderfolgende Raten, die mindestens ein Zehntel des
Kaufpreises ausmachen, nicht rechtzeitig einlöst; wenn über das Grundstück des Käufers Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung angeordnet oder Eröffnung des Vergleiches oder Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers beantragt oder Zwangsvollstreckung über das Vermögen des Käufers betrieben wird; wenn Geschäft, Firma oder Besitz des Käufers, sei es auch nur in Folge Verpachtung, Vermietung oder sonstige Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung, sich ändern. Alle Zahlungen haben an den Verkäufer unmittelbar zu erfolgen. An Vertreter und dergleichen nur, wenn sie sich durch schriftliche Vollmacht ausweisen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen des Käufers ist ausgeschlossen.
5. Entgegennahme, Versand und Gefahrübergang
5.1 Mit der Absendung oder Abholung der Ware geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung auf den Besteller über. Die Ware ist spätestens zum eigentlichen Liefertermin abzunehmen, ansonsten sind wir zur Einlagerung im Namen und für Rechnung des Bestellers berechtigt, das Lagergeld beträgt hierbei 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Wird die Annahme einer Lieferung gänzlich verweigert, so sind wir berechtigt, 30 % des Rechnungsbetrages als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu ver-
langen.
5.2 Die Versendung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers auch im Falle der Verwendung eigener Transportmittel. Versandart und Versandweg sind uns freigestellt.
Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Bestellers. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Bestellers zu versichern.
5.3 Wir übernehmen keine Gewähr für ordnungsgemäße Verpackung und Verladung. Die
Verpackung wird gesondert berechnet und bei Rückgabe nicht vergütet.
6. Lieferfrist
Lieferfristen sind stets unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Für alle durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen sowie ohne nachweisbares Verschulden entstandene Verzögerungen, Nichtbelieferungen und Beschädigungen haftet der Verkäufer nicht. In Verzugsfällen verzichtet der Käufer dem Verkäufer gegenüber auf das Recht der Nachfriststellung gemäß § 326 BGB.
7. Mängelrüge, Gewährleistung
7.1 Die Ware ist sofort nach Empfang zu untersuchen. Nicht vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware oder Mängel sind binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdecken zu rügen.
7.2 Für Mängel an Lieferungen und Leistungen haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserem Ermessen wahlweise auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar wurden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat uns der Besteller nach
Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück oder die Nachbesserung beträgt die Gewährleistung 3 Monate. Sie läuft aber mindestens so lange wie die ursprüngliche Gewährleistung.
7.3 Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung nur auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen.
7.4 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignet oder unsachgemäße Verwendung: fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte natürliche Abnutzung: fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische, magnetische, elektromagnetische oder elektrische
Einflüsse; Fehler, die sich aus dem Zusammenwirken mit nicht von uns gelieferten oder montierten Anlageteilen ergeben: sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
7.5 Werden Mängel vom Besteller selbst oder durch Dritte beseitigt. so tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, nur die Kosten des Ersatzstückes sowie die angemessenen Kosten des Ein- und Ausbaus, soweit wir hier nicht unverhältnismäßig belastet werden.
7.6 Reklamierte Teile oder Geräte sind auf unsere Anforderung und auf Kosten des Bestellers an uns zurückzusenden. Die Kosten der Verpackung, Versendung oder Montage gehe zu Lasten des Bestellers.
7.7 Weitere Ansprüche des Bestellers oder Dritter gegen uns und unsere Mitarbeiter, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter Nachbesserung, in welchen Fällen der Besteller ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Kaufpreisminderung berechtigt ist.
7.8 Unsere Mängelgewährspflichten ruhen, solange der Besteller mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzuge ist.
7.9 Gewährleistungsreparaturen erfolgen nur bei Vorlage des Lieferscheines.
8.Schadensersatz
Sofern wir - aus welchen Gründen auch immer - zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein sollten, beschränken sich die Ansprüche gegen uns auf dasjenige, was unser Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind. Bei Ersatz von reinen Vermögensschäden, d h. von Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn wird die
Schadenshöhe auf den Preis der Lieferung oder Leistung begrenzt.
Bei Rücktritt vom Auftrag durch den Kunden werden 15 % der Auftragssumme als Entschädigung berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Ist der Käufer Selbstbraucher der gelieferten Waren, dann behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung des einzelnen Kaufgegenstandes und bis zur Bezahlung seiner sonstigen sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus seinen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufgegenstände gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie unverzüglich gegen Feuer "für fremde Rechnung zu versichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen andernfalls ist
der Verkäufer berechtigt, auf Kosten des Käufers selbst zu versichern.
Der Käufer tritt hiermit etwaige Brandentschädigungsansprüche an den Verkäufer ab. Ist der Käufer landwirtschaftlicher Pächter, so verpflichtet er sich außerdem, im Falle des Bestehens oder Abschluss eines Kreditvertrages unter Inventarverpfändung die Eigentumsrechte des Verkäufers bei dem betreffenden Pächterkreditinstitut zu sichern.
Ist der Käufer Wiederverkäufer, dann behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung des einzelnen Kaufgegenstandes und bis zur Bezahlung seiner sonstigen sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus seinen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer vor (Saldohaftungsklausel).
Der Käufer darf jedoch die gelieferten Waren im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde dem Käufer entstehende Forderung tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab. Zur genügenden Bestimmbarkeit dieser angetretenen Forderungen erteilt der Käufer dem Verkäufer Rechnungsabschrift für den Verkauf von Waren. an denen dem Verkäufer noch Eigentum zusteht. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen.
Auf Verlangen des Verkäufers hat jedoch der Käufer dem Verkäufer über den derzeitigen Bestand der abgetretenen Forderungen unverzügiich Auskunft zu erteilen. Der Verkäufer kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Der Käufer hat das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren (also sein anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb) vorzubehalten, bis der Abnehmer den Kaufpreis voll an den Verkäufer bezahlt hat.
10. Reparaturen
10.1 Kostenanschläge für Reparaturen sind zu vergüten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
11.2 Gerichtsstand ist Rotenburg (Wümme).
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.